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   OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 Ss 180/05   

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https://dejure.org/2005,19052
OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 Ss 180/05 (https://dejure.org/2005,19052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2005 - 3 Ss 180/05 (https://dejure.org/2005,19052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 3 Ss 180/05 (https://dejure.org/2005,19052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamtenrechte bei der Strafzumessung; Berücksichtigung einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung

  • Judicialis

    StGB § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46
    Strafzumessung; Beamtenrechte; Verlust; Berücksichtigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 Ss 180/05
    Dabei ist der Verlust der Beamtenrechte bereits bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigen, insbesondere bereits bei der vorgeschalteten Entscheidung über das Vorliegen eines minder schweren Falles (BGH, NJW 1988, 2749; BGH, NStZ 1997, 195 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 Ss 180/05
    Dabei ist der Verlust der Beamtenrechte bereits bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigen, insbesondere bereits bei der vorgeschalteten Entscheidung über das Vorliegen eines minder schweren Falles (BGH, NJW 1988, 2749; BGH, NStZ 1997, 195 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 Ss 180/05
    Das gilt insbesondere für (gesetzlich) angeordnete Folgen des Beamtenrechts wie den Verlust des Beamtenstatus im Falle der Verurteilung im ordentlichen Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Landesbeamtengesetz NW (BGH NStZ-RR 1997, 195 m.w.N.).
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